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Therapie und Rehabilitation

Bei der Untersuchung

Therapie und Rehabilitation überschneiden sich und lassen sich nur künstlich, d.h. durch Verwaltungsakte, trennen. Hier werden die Vorteile unseres ansonsten weltweit anerkannten gegliederten Sozial- und Gesundheitssystems ins Gegenteil verkehrt, ineffektiv und ineffizient. Da Rehabilitation immer sofort, d.h. bereits im Akutkrankenhaus beginnt und nahtlos in der Reha-Klinik und dann ambulant fortgesetzt werden sollte, ist sie auch immer schon ein Bestandteil der Therapie. Ihr oberstes Ziel schließlich liegt in der Hinführung zu einer bestmöglichen (Re-)Integration in die Gesellschaft. Nach der WHO-Klassifikation der Behinderungen (ICIDH 2) heißt dieses „Hinführung zu einer bestmöglichen Teilhabe an der Gesellschaft“ ( Participation).

An zwei konkreten Beispielen (Querschnittlähmung und Schlaganfall) sollen im folgenden Ziele des Bewegungseinsatzes von der Krankengymnastik in der Akutphase über die Sporttherapie und den Rehabilitationssport als Rehabilitationsmaßnahme bis hin zur Spitzenleistung im Behindertensport verdeutlicht werden.